Nachdem mehrere Warnungen zur Nutzung des Kurzvideo-Dienst „TikTok“ des chinesischen Bytedance-Konzerns ausgesprochen wurden, hat nun auch die EU-Kommission die Installation und Nutzung des Dienstes auf ihren Dienstgeräten untersagt.

Nach einer Überprüfung von TikTok stellte der kanadische Chief Information Officer fest, dass es ein inakzeptables Risiko für die Privatsphäre und Sicherheit darstellt, auch wenn es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine eindeutigen Beweise dafür gibt.

auge 2a320Als Vorsichtsmaßnahme und angesichts der damit verbundenen Bedenken wurde entschieden, dass der Dienst von allen Geräten der Regierung entfernt und blockiert wird.

Die Datenschutzbehörden von Kanada, Québec, British Columbia und Alberta haben bekannt gegeben, dass sie gemeinsam den Kurzvideo-Dienst „TikTok“ untersuchen werden.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht TikTok weiterhin kritisch. Bereits im Juni 2021 empfahl der Datenschützer den Bundesministerien und -behörden, die Video-App des chinesischen Anbieters nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen.

Die KDSA Ost schließt sich zum Schutz persönlicher Informationen den Maßnahmen an und empfiehlt aus Sicherheitsgründen auf die Nutzung des Dienstes, zumindest auf betrieblich genutzten Geräten, zu verzichten.

Im privaten Gebrauch ist es jedem selbst überlassen, wie mit solchen Diensten, die u.a. eine Menge an persönlichen Informationen sammeln und verwerten, umgegangen wird. An dieser Stelle kann zum Schutz der eigenen Daten, der Daten von Freunden, Bekannten und Verwanden dahingehend nur sensibilisiert werden.

 

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